nach Art. 28 DSGVO · Stand: 24. Oktober 2026
Dieser Vertrag gilt zwischen dem Unternehmen, das ein Team in Termax führt oder Termax Team nutzt („Auftraggeber“), und Termax, Inhaber Mark Tietz, Königplatz 3, 87448 Waltenhofen, Deutschland, support@termax.app („Auftragnehmer“). Er wird Teil des Vertrags über Termax Team bzw. der Nutzungsbedingungen, sobald der Auftraggeber ein Team anlegt oder Termax Team abschließt; einer Unterschrift bedarf es nicht. Eine unterschriebene Ausfertigung schicken wir auf Wunsch per E-Mail.
(1) Der Auftragnehmer speichert und verteilt für den Auftraggeber die Einträge seiner Teams (Verbindungen samt Zugangsdaten, Ordner, Snippets) zwischen den Geräten der Mitglieder und verwaltet Mitglieder, Rollen, Einladungen und das Aktivitätsprotokoll (AGB § 2a).
(2) Der Vertrag läuft, solange der Auftraggeber ein Team führt, und endet mit der Löschung des letzten Teams bzw. des Kontos.
(1) Verschlüsselte Inhalte: Einträge, die Mitglieder in ein Team legen. Sie werden auf den Geräten der Mitglieder Ende-zu-Ende verschlüsselt; der Auftragnehmer hat keinen Schlüssel und kann sie nicht lesen. Welche personenbezogenen Daten sie enthalten (etwa Benutzernamen, Hostnamen, Notizen), bestimmt allein der Auftraggeber.
(2) Verwaltungsdaten im Klartext: Name des Teams, E-Mail-Adressen, Rollen und öffentliche Schlüssel der Mitglieder, Einladungen (E-Mail-Adresse, Rolle, Ablaufdatum), Zeitpunkte und Kennungen der Änderungen im Aktivitätsprotokoll.
(3) Betroffene: Beschäftigte und Beauftragte des Auftraggebers, die Mitglied sind oder eingeladen werden, sowie Personen, deren Daten der Auftraggeber in Einträgen ablegt.
(4) Zweck: ausschließlich die Bereitstellung der Team-Funktion. Eine Nutzung für eigene Zwecke des Auftragnehmers, etwa Werbung oder Auswertung, findet nicht statt.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen sind in diesem Vertrag und in den Funktionen von Termax abschließend festgelegt (Anlegen, Ändern, Löschen von Einträgen und Mitgliedern); weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber per E-Mail an support@termax.app.
(2) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das unverzüglich mit und darf ihre Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
(3) Ist der Auftragnehmer gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet, teilt er das vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet. Verschlüsselte Inhalte könnte er ohnehin nur verschlüsselt herausgeben.
Der Auftragnehmer betreibt Termax selbst. Personen, die Zugang zu den Systemen erhalten, werden vorher zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Der Auftragnehmer trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere:
Der Auftragnehmer darf die Maßnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
(1) Der Auftraggeber stimmt folgenden Unterauftragsverarbeitern zu:
(2) Über eine geplante Änderung informiert der Auftragnehmer mindestens vier Wochen vorher per E-Mail. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; dann kann er das Abo zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(3) Stripe Payments Europe, Ltd. verarbeitet Zahlungsdaten des Auftraggebers als eigenständig Verantwortlicher und ist kein Unterauftragsverarbeiter.
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Anfragen Betroffener (Art. 12 bis 22 DSGVO). Mitglieder, Rollen und Einträge kann der Auftraggeber in Termax selbst einsehen, ändern und löschen; Verwaltungsdaten gibt der Auftragnehmer auf Anfrage heraus.
(2) Er unterstützt bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO im Rahmen der ihm verfügbaren Informationen.
Der Auftragnehmer meldet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Teams des Auftraggebers betrifft, unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, per E-Mail an den Eigentümer des Teams, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit bekannt.
(1) Löscht der Auftraggeber ein Team, löscht der Auftragnehmer dessen Einträge, Mitgliedschaften, Einladungen und Protokoll sofort aus dem Datenbestand; aus den Sicherungen verschwinden sie spätestens nach sieben Tagen.
(2) Eine Rückgabe vor der Löschung erfolgt über die Apps: Jedes Mitglied mit Schreibrecht kann Einträge in seinen eigenen Tresor verschieben oder über die Sicherungsfunktion exportieren.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus diesem Vertrag nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Abstimmung, in der Regel durch Auskünfte und Unterlagen. Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorankündigung während der Geschäftszeiten möglich; die Kosten trägt der Auftraggeber, soweit keine Verletzung festgestellt wird.
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB.
(2) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB und Nutzungsbedingungen in Fragen des Datenschutzes vor. Es gilt deutsches Recht.
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